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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch WeddingKids. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an WeddingKids, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Das Angebot wird verbindlich, sobald 30% der Angebotssumme auf unserem angegebenen Konto eingegangen sind.

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(2) WeddingKids bietet verschiedene Angebote für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. WeddingKids übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt WeddingKids keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Angeboten stehen.

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(3) Sollten an dem Event Sachschäden entstehen, werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

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(4) WeddingKids ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

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2. Leistungsumfang

(1) Die von WeddingKids zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

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(2) Die Betreuungszeit beträgt mindestens zwei Stunden. Sollten unsere Dienste vor den zwei Stunden beendet werden, werden beide Stunden berechnet. Sollte sich die Betreuungszeit spontan verlängern, wird dies in Rechnung gestellt.

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(3) Sofern WeddingKids an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich WeddingKids, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

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(4) WeddingKids behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt WeddingKids je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen WeddingKids und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass WeddingKids alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

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(5) Verwendung von Glitzer-Tattoos: Wir verwenden Glitzer-Tattoos im Rahmen unserer Dienstleistungen. Sollte die Verwendung von Glitzer-Tattoos nicht gewünscht sein, bitten wir den Kunden, uns vor der Buchung oder Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zu informieren. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Verwendung von Glitzer-Tattoos als erteilt.

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3. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde weist die Gäste der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei der Kinderbetreuung von WeddingKids um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

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(2) Der Kunde stellt WeddingKids den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

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(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

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(4) Der Kunde ist verpflichtet, den von WeddingKids im Angebot genannten Vorkasse-Betrag (30 % des Gesamtbetrags) auf das angegebene Konto zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang wird das Angebot verbindlich.

Die Höhe der Leistungsvergütung basiert auf dem vom Kunden erteilten Auftrag. Sollten an dem Tag Änderungen auftreten, wie beispielsweise eine unterschiedliche Anzahl an Kindern oder abweichende Betreuungszeiten, behält sich WeddingKids das Recht vor, die Kosten entsprechend anzupassen – sowohl im Falle zusätzlicher als auch im Falle reduzierter Kosten.

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(6) WeddingKids hat das Recht, Kinder, die sich unangemessen verhalten von den Angeboten auszuschließen und die Eltern/Erziehungsberechtigten hinzuzuziehen. 

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4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er WeddingKids unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

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(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die WeddingKids nicht zu verantworten hat, stellt WeddingKids Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

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·        bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme

·        bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme

·        bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

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Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

Sollte WeddingKids für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird WeddingKids die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

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5. Rücktritt vom Vertrag von WeddingKids

Wenn eine WeddingKids-Betreuerin aus unvorhersehbaren Gründen (Krankheit, etc.) ausfällt, wird umgehend eine Vertretung zur Verfügung gestellt. Sollte an diesem Tag keine Vertretung verfügbar sein, tritt WeddingKids vom Vertrag zurück und der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet.

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6. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

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7. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

WeddingKids verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

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8. Nachweise

WeddingKids bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

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9. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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10. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

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(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich an der nächsten kommenden Regelung.

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